Staatliche Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Die Voraussetzungen zur Zulassung sowie die Inhalte der Prüfungen sind im MTBG und in der MTAPrV festgelegt, die beide seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind.
Beide können auf der Website „Gesetze im Internet“ des Bundesjustizministeriums / des Bundesamts der Justiz eingesehen werden: