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Ausbildung und staatliche Prüfung

 

Voraussetzungen

Ein Realschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss sind Voraussetzung für die Ausbildung.

 

Hilfreich sind:

  • Interesse (und gute Noten) an den MINT-Fächern: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik) sowie Technik

  • Detailorientierung: Dir bist sehr aufmerksam und bemerkst auch kleine Details

  • Freude an der Arbeit mit Menschen (Radiologie und Funktionsdiagnostik): hier arbeitest Du mit Patientinnen und Patienten und solltest auf ihre Empfindungen eingehen können

  • Eigenständiges Arbeiten: Du kannst, nachdem Du sie gelernt hast, Prozesse allein durchführen und wiederholen

  • Lernbereitschaft: MT arbeiten mit Menschen aus anderen medizinischen Berufen zusammen (Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, etc.). Die „gemeinsame Sprache“ setzt sich aus vielen Fachbegriffen zusammen, die Du während Deiner Ausbildung lernst.

 


 

Dauer und Inhalte

Die Ausbildung findet an Berufsfachschulen statt und dauert in Vollzeit – egal welches Berufsfeld Du wählst – drei Jahre. Einige Schulen bieten die Möglichkeit an, eine Teilzeitausbildung über 5 Jahre zu absolvieren.

 

Der Beginn der Ausbildung hängt von Deiner Berufsfachschule ab. Häufig beginnt sie im Spätsommer / Herbst (1. August bis 1. Oktober). Teilweise starten neue Ausbildungsjahrgänge auch im Winter / Frühjahr (1. Februar bis 1. April).

 

Alle vier Ausbildungen verbinden praktischen und theoretischen Unterricht mit der Arbeit in der Praxis (bei Praxispartnern der Berufsfachschulen). Daneben umfassen die Ausbildungen zur MTL, MTR, MTF und MTV ein interdisziplinäres Praktikum, das in der Radiologie und Funktionsdiagnostik den Kompetenzerwerb der grundpflegerischen Tätigkeiten beinhaltet.

 

Zum Abschluss der MT-Ausbildung wird die staatliche Prüfung abgenommen. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

 


 

Urlaub und Vergütung während der Ausbildung

Seit dem 01.01.2023 müssen MT in Ausbildung laut Gesetz bezahlt werden. Die Bezahlung ist unterschiedlich, je nachdem, wo Du Deine Ausbildung absolvierst. Häufig liegt sie – je nach Ausbildungsjahr – zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro.

 

Ein Schulgeld wird nicht mehr erhoben. Allerdings kann es sein, dass Deine Schule Kopiergeld oder eine Gebühr für die Prüfung verlangt.

Auch der Urlaubsanspruch ist von Deinem zukünftigen Arbeitgeber / Deiner zukünftigen Arbeitgeberin abhängig. Bei vielen Arbeitgeber/-innen liegt der Urlaubsanspruch zwischen 24 und 30 Tagen.

 


 

Bewerbung

Inhalt der Bewerbung und Abgabetermine sind ebenfalls von den Schulen abhängig. Teilweise muss man sich auch bei den Praxispartner/-innen bewerben. Häufig werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Anschreiben

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Foto

  • Geburtsurkunde / Kopie des Passes

  • Abschlusszeugnis / letztes Zeugnis

 

Teilweise werden darüber hinaus weitere Unterlagen erbeten. Beispielsweise:

  • Medizinisches Attest zur Eignung

  • Beleg der Masernimpfung

 


 

Schulfinder

Hier findest Du die MT-Schulen - und damit genaue Informationen zu Bewerbung, Bewerbungszeitraum, Bezahlung, Urlaub, Ausbildungsbeginn und Vielem mehr.

 


 

Staatliche Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Die Voraussetzungen zur Zulassung sowie die Inhalte der Prüfungen sind im MTBG und in der MTAPrV festgelegt, die beide seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind.

 

Beide können auf der Website „Gesetze im Internet“ des Bundesjustizministeriums / des Bundesamts der Justiz eingesehen werden:

 


 

Weiterführende Links

 


 

Was verdienen MT?

Bei einer Umfrage aus dem Herbst 2023 gaben 72,5% der Teilnehmenden an, dass sie zwischen 3.000 und 5.000 (bei einer Vollzeitbeschäftigung).

Quelle: DÄV, DVTA und WIP

 

   Gehälter MT 2023